INNOHEAD WORLDWIDE, Inh. Knut Dobrzinsky
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingen der INNOHEAD Worldwide, Inh. Knut Dobrzinsky im folgendem INNOHEAD genannt
- Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte mit INNOHEAD. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Einkaufs-bedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers/Bestellers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
- Die Angebote der INNOHEAD sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung von INNOHEAD oder mit der Durchführung der Lieferung zustande. Mündliche Abreden sind stets unverbindlich und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
- INNOHEAD behält sich technische Änderungen vor; Abbildungen und Beschreibungen sind deshalb unverbindlich.
- Rechnungen sind grundsätzlich sofort zahlbar ohne Abzug fällig, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen. Sonstige Skontogewährungen erfolgt nur dann und nur insoweit, wie sie Inhalt des Angebotes von INNOHEAD ist.
- Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers/Bestellers.
- Überschreitet der Käufer/Besteller eine gesetzliche Zahlungsfrist, so ist die INNOHEAD berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Käufer/Besteller ist die INNOHEAD berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten.
- INNOHEAD ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Wechsel werden grundsätzlich erst ab 1.000,00 Euro akzeptiert. Werden Schecks oder Wechsel dennoch angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Käufer/Besteller. Diese Kosten sind INNOHEAD zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt INNOHEAD keine Gewähr.
- Ist der Käufer/Besteller Vollkaufmann, so ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen und INNOHEAD Mängel oder Mengenabweichungen unverzüglich – spätestens innerhalb von 7 Tagen ab der Anlieferung – schriftlich anzuzeigen. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Mängelanzeige bei INNOHEAD maßgeblich. Zeigt sich später ein Mangel oder eine Mengenabweichung, die bei der o.g. Untersuchung nicht erkennbar war, so ist die Anzeige unverzüglich – spätestens innerhalb von 7 Tagen nach der Entdeckung – gemacht werden. Andernfalls gilt die auch in Ansehung dieses Mangels sowie der Mengenabweichung als genehmigt.
- Beanstandungen bzgl. eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zu Beanstandungen der Gesamtlieferung.
- Bei begründeten Reklamationen erfolgt nach Wahl seitens INNOHEAD Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung / Neuherstellung. Bei fehlgeschlagenen Mängelbeseitigung kann der Käufer/Besteller die Lieferung einer mangelfreien Sache oder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten.
- Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis um einen Kaufvertrag i.S.d. BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist für den Fall, dass Vertragspartner von INNOHEAD ein Verbraucher i.S.d. §13 BGB ist, 2 Jahre. Ist Vertragspartner von INNOHEAD dagegen ein Unternehmer i.S.d. §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
Handelt es sich bei dem zugrunde liegendenden Vertragsverhältnis um einen Werktag, so beträgt die Gewährleistung 1 Jahr. - Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen INNOHEAD sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, gleich ob sie auf Ansprüche aus Vertrag, vertragsähnliche oder gesetzliche Schuldverhältnisse gestützt werden, insbesondere auf Verzug, Mängel oder unerlaubte Handlungen. Für Mängel gilt dies allerdings nur, sofern INNOHEAD den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Dieser Ausschluss gilt nicht für den Rückgriff des Käufers / Bestellers, soweit dieser auf gesetzlichen Ansprüchen des Verbrauchers (§474 ff BGB n. F.) beruht und er selbst, auch in einer Kette, von einem solchen in Anspruch genommen wurde.
Dieser Ausschluss gilt ebenfalls nicht für schuldhafte Handlungen, die zu Schäden führten, soweit diese aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit resultieren, sowie auch nicht für grob fahrlässige und vorsätzliche Handlungen seitens INNOHEAD, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die zu sonstigen Schäden führten. - Soweit die Überprüfung einer Reklamation Mangelfreiheit ergibt, ist INNOHEAD berechtigt, dem Käufer/Besteller die angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.
- Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, bei einer drohenden Inanspruchnahme aus einer Lieferkette INNOHEAD unverzüglich zu informieren.
- Alle Lieferungen erfolgen sowohl unter einfachem als auch erweitertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises / der Werkunternehmervergütung und aller sonstigen Forderungen von INNOHEAD gegen den Käufer/Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum von INNOHEAD. Der Käufer/Besteller ist berechtigt, die Ware oder verarbeitete Erzeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an INNOHEAD zu deren Sicherung ab. Der Käufer/Besteller ist zum Einzug der Forderung ermächtigt und verpflichtet, solange INNOHEAD diese Ermächtigung nicht widerruft. Die Einziehungsermächtigung des Käufers / Bestellers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung von INNOHEAD, wenn der Käufer/Besteller seine Zahlungen einstellt. INNOHEAD wird von ihrer Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer/Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
- Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen Geschäften, auch der laufenden Geschäftsverbindung durch den Käufer/Besteller ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung seitens des Käufers / Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Geltendmachung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung vor (der Käufer/Besteller ist Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland), so ist dieser Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Daun. INNOHEAD ist berechtigt, den Käufer/Besteller nach Wahl auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Es wird vereinbart, dass auf die Vertragsbeziehungen mit INNOHEAD ausschließlich deutsches Recht anwendbar ist. Insbesondere wird die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ausgeschlossen.
- Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine neue zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen wirtschaftlichen möglichst nahe kommt.